EU-Verordnung 2024/573

Bitte beachten Sie, dass Split-Klimaanlagen gemäß der EU-Verordnung 2024/573 ausschließlich durch zertifizierte Fachbetriebe installiert werden dürfen.

Für den Kauf bestimmter Klimaanlagen benötigen wir einen Nachweis über den ausführenden Installationsbetrieb.

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